Ihre Anwältin für Strafrecht in Mannheim
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Silke Pfeifer, Rechtsanwältin in Mannheim

Von Anfang an: das Recht zu schweigen

Vorladung, Anklage, Ermittlungsverfahren – die Lebenssituation kann sich von einem Moment auf den anderen ändern. So greift ein Strafverfahren gravierend in die Freiheitsrechte des Beschuldigten ein.

Hier ist professionelle Unterstützung durch einen Verteidiger besonders wichtig. Entscheidend ist dabei, von Anfang an vom Recht zu schweigen Gebrauch zu machen und zu warten, bis der Verteidiger tätig wird. Denn selbst wenn man über die nötigen Rechtskenntnisse verfügt, fehlt in angespannter Situation oft der für die Verteidigung dringend nötige Abstand. Und schnell ist etwas gesagt, das sich nachteilig auswirken kann.
Also bitte Ruhe bewahren und sich unverzüglich mit mir in Verbindung setzen:

Im Strafrecht kommt es besonders auf eine gute Strategie, die möglichst früh entwickelt werden sollte, an. Als Ihre Verteidigerin habe ich das Recht auf Akteneinsicht. Dies ist wichtig, um rasch eine Übersicht über den Sachverhalt zu erlangen. Wenn möglich, sollte der Verteidiger bereits im Ermittlungsverfahren tätig werden, damit es erst gar nicht zu einer Anklage kommt.

Im Strafrecht wichtige rechtliche Aspekte:

  • das Recht zu schweigen
  • das Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht
  • für den Beschuldigten oder Angeklagten einer Straftat gilt – solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist – die Unschuldsvermutung

Die Stellung des Verteidigers im Strafrecht

Als Verteidigerin habe ich einen Schutzauftrag gegenüber meinem Mandanten. Es ist meine Aufgabe, den Beschuldigten zu beraten, während des Strafverfahrens zu begleiten und ihm beizustehen. Strafverteidigung ist der Schutz der Rechte des Beschuldigten unabhängig von seiner Person und der ihm vorgeworfenen Tat.
Generell nimmt der Strafverteidiger viel stärker als Rechtsanwälte in anderen Rechtsgebieten den Rechtsstaat schützende Funktionen wahr, indem er verhindert, dass die Strafbehörden und/oder Strafgerichte über die ihnen zugewiesenen Befugnisse hinaus in die Grundrechte des Beschuldigten oder Angeklagten eingreifen.
Der Verteidiger ist unabhängiges Organ der Rechtspflege, auch unabhängig vom Staat.

Die Strafverteidigung

Im Rahmen seines Schutzauftrags bringt der Verteidiger alle seinen Mandanten entlastenden Umstände zur Geltung und stellt sicher, dass im Verlauf des Strafverfahrens die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Zu meiner Aufgabe als Verteidigerin gehört es auch, den Richter zum Schutz meines Mandanten zur Beachtung aller entlastenden Gesichtspunkte anzuhalten.

Die auf Strafverfolgung ausgerichteten Staatsorgane können sich irren und die Strafe kann einen Unschuldigen treffen.
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Steuerstrafrecht.

Opfervertretung und Nebenklage

In den Bereich des Strafrechts fällt auch die Opfervertretung sowie die Nebenklage. In solch einer oft sehr belastenden Situation braucht man vertrauensvolle und kompetente Unterstützung beim Durchsetzen der eigenen Rechte. Anwaltliche Beratung und Begleitung sind hier meist erforderlich. Mit großer Sensibilität, viel Erfahrung und der nötigen Konsequenz übernehme ich dieses Mandat.